Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) müssen Sie beantragen.
Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt
Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.
Es gibt keine Frist.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen