Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen.
Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld beziehen, ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht mindestens noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für 150 Tage haben, können Sie keinen Gründungszuschuss erhalten.
Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:
Inwieweit eine Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht (mehr) gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist übrigens nicht einkommensteuerpflichtig.
Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Den Gründungszuschuss müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen:
Wenn Sie den Gründungszuschuss online beantragen möchten:
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:
Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:
Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Ihnen können aber – je nach Ihrer Wahl der fachkundigen Stelle – Kosten für die Bescheinigung der Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung entstehen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie die selbständige Tätigkeit aufnehmen.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags in der Regel zwischen einigen Tagen und 12 Wochen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragstellung möglich: Ja (zur Wahrung der Frist)
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Schritt in die Selbständigkeit bei Ihrer Kranken- und Rentenversicherung über Ihre Versicherungspflichten und die Möglichkeiten der Weiterversicherung.
Als Selbständige oder Selbständiger können Sie auch beantragen, in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig zu werden.
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)