Die Leistung dient dazu Härtefälle auszugleichen, die im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen entstanden sind. Sie soll Menschen unterstützen, die aufgrund bestimmter Umstände in besonderem Maße belastet sind und einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben können.
Wenn der Ausschluss von einzelnen oder allen Leistungen nach dem SGB XIV eine besondere Härte darstellt, dann können Sie einen Härtefallausgleich erhalten. Die Form und Höhe liegen im Ermessen der zuständigen Behörde.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Geschädigte können infolge einer anerkannten Schädigung und unter bestimmten Voraussetzungen einen Härteausgleich erhalten. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf die Gewährung eines Härteausgleichs haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem Link:
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
Keine
Keine
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)
Adresse:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 101052
35340 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: 0641 7936-0
Fax: 0611 3276-44253
E-Mail:
postmaster@havs-gie.hessen.de
Webseite:
Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr