Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.
In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:
Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.
Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.
Bitte wenden Sie sich an die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Zuständig ist die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.
kostenlos
Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:
keine
keine
Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt
Gutleutstraße 114
PLZ: 60327
Tel.: +49 69 2714-0
Fax: +49 611 3276-48655
E-Mail:
arbeitsschutz@rpda.hessen.de
Webseite:
Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr