Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Erforderliche Unterlagen:
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 26.2 Wasser- und Bodenschutz
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-2250
Fax: 06441 407-1065
E-Mail:
umwelt@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite:
Digitaler Briefkasten
Webseite:
Online-Angebote
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
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