Hessischen Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes sowie von Architektur- und Ingenieurbüros und ähnlichen Freien Berufen können für ihre Beteiligung an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland, eine Förderung erhalten.
Organisiert werden außerdem jährlich mehrere hessische Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten Auslandsmessen.
Kleinbetriebe bis zu 10 Beschäftigte und das Handwerk können für die Beteiligung auf ausgewählten Messen in Deutschland sowie in den Mitgliedsländern von EU und EFTA innerhalb einer Gruppenförderung bezuschusst werden.
Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle stellen. Dieser Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Einleitung des Vorhabens eingebracht werden.
Bei offiziellen Landesbeteiligungen, wie Informationsständen, Unternehmens-Gemeinschaftsausstellungen, Katalog-Ausstellungen, Service-Zentren, - Sonderschauen, Präsentationen zu speziellen Wirtschaftsthemen wenden Sie sich an Hessen Trade & Invest (HTAI) oder die jeweils beauftragte Messe-Durchführungsgesellschaft.
Der Antrag muss einen Finanzierungsplan enthalten.
Die Kammer oder der Verband leitet den Antrag an die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen weiter.
Die Förderbeträge werden nach Bewilligung anteilig – entsprechend den zuwendungsfähigen Ausgaben – an die zu begünstigenden Unternehmen weitergegeben.
Hinweis:
Es empfiehlt sich, vorab in einem Beratungsgespräch zu klären, ob eine Förderung für die von Ihnen ausgesuchte Messe möglich ist.
Interessierte Unternehmen wenden sich an die zuständigen Kammern oder Verbände, die ihrerseits den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen richten:
AUMA - Handbuch
(AUMA - Ausstellung - und Messe - Aussschuss der Deutschen Wirtschaft e.V)
Über die Antragsunterlagen informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.
Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben.
Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden.
Weitere Informationen wie Förderrichtlinien und Erläuterungen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zum Thema "Außenwirtschaft".
Außenwirtschaft
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Adresse:
Handwerkskammer Wiesbaden
Bierstadter Straße 45
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 136-0
Fax: +49 611 136-155
E-Mail:
info@hwk-wiesbaden.de
Webseite:
www.hwk-wiesbaden.de
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