Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen, sowohl für Existenzgründer, als auch für bestehende Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz.
Das gilt nicht nur für Produkte oder Leistungen: Es fängt schon beim Namen für das neue Unternehmen an!
Diesen Wettbewerbsvorteil kann man sicher stellen: durch Schutzrechte, die man für eigene Ideen anmeldet, oder durch die Nutzung fremder Erfindungen gegen Lizenz. Dabei gibt es mehrere Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen: Patente, Gebrauchsmuster, Marken, eingetragene Designs.
Generell gilt: Die Anmeldung von Schutzrechten bringt einen erheblichen und z.T. komplizierten Verwaltungsaufwand mit sich. Professionelle Hilfe ist oft vonnöten. Spezialisiert auf alle Fragen von Schutzrechten sind Patentanwälte.
Kostenlose Erstberatung bieten neben den Patentanwälten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) die insgesamt 25 Patentinformationszentren (PIZ).
Die Patentinformationszentren in Hessen arbeiten als anerkannter Kooperationspartner des DPMA. Sie bieten Ihnen umfangreiche Hilfen, um sich Informationen zu Patenten, Marken und Designschutz nutzbar zu machen. Durch die Nutzung von professionellen Datenbanken unterstützten die PIZ Sie als privaten und gewerblichen Erfinder zielgerichtet bei der Suche nach vorhandenen Schutzrechten.
Das Servicespektrum der PIZ umfasst verschiedene Bereiche:
Die hessischen PIZ sind für alle Zielgruppen Ansprechpartner:
In Hessen gibt es jeweils ein PIZ im Norden und im Süden des Bundeslandes:
Interessenten wenden sich am besten an das nächstgelegene PIZ. Insbesondere für Neueinsteiger in den Bereich Schutzrechte, wie Gründer und freie Erfinder ist ein Termin mit Beratung vor Ort hilfreich.
Die hessischen PIZ erteilen auf Ihren Homepages ausführliche Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen.
Basisauskünfte und Erfindererstberatungen sind kostenfrei. Alle anderen Services, wie Seminare, Betreuungstermine vor Ort oder Recherche- und Überwachungsaufträge werden zu Selbstkostenpreisen angeboten.
Genaue Informationen erhalten Sie direkt bei den einzelnen PIZ:
Bei der Anmeldung von Schutzrechten oder der Publikation von Erteilungen oder Registrierungen beginnen festgelegte Fristen für Nachanmeldungen, Ein- oder Widersprüche zu laufen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie über die Basisauskunft der PIZ oder in einer Erfindererstberatung.
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem jeweiligen Träger des PIZ
Achtung:
Wenn Sie vorhaben, ein Schutzrecht anzumelden, sollten Sie auf keinen Fall die Erfindungsidee ohne vorherige Schutzrechtsanmeldung oder zumindest Geheimhaltungsvereinbarung öffentlich kommunizieren.
Patienteninformationszentren ( PIZ ) Darmstadt und Kassel
Adresse:
Patentinformationszentrum Darmstadt
Holzhofallee 38
PLZ: 64295
Tel.: +49 6151 16-76500
Fax: +49 6151 16-76507
E-Mail:
info@main-piz.de
Webseite:
Patentinformationszentrum Darmstadt
Adresse:
Patentinformationszentrum Kassel
Mönchebergstraße 7
34125 Kassel, documenta-Stadt
Tel.: +49 561 804-3481
Fax: +49 561 804-3427
Webseite:
PIZ Kassel
E-Mail:
info@piz-kassel.de