Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden u. a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas".
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 32.1 Soziale Dienste
Karl-Kellner-Ring 51
35578 Wetzlar
Europaplatz 1
PLZ: 35683
Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683
Tel.: 06441 407-1501
(Verwaltungsstandort Wetzlar)
Tel.: 02771 407-6000
(Verwaltungsstandort Dillenburg)
E-Mail:
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