Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es 2 Formen der Mitgliedschaft:
Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner).
Angestellte Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.
Die Kammer führt Listen über
Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer alle
eingetragenen Personen an.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Beratender Ingenieur und Stadtplaner - IngKH werden auf Ihren schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft.
Nach Aufnahme in die Kammer erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die entsprechende Liste. Die Urkunde ist bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.
Beratende Ingenieure
Stadtplaner - IngKH
Hinweis:
Die Berufspraxis umfasst eine unter fachkundiger Aufsicht einer berufsangehörigen Person ausgeübte Tätigkeit in den wesentlichen Berufsaufgaben der Stadtplanung, beispielsweise:
Freiwillige Mitglieder
Auf ihren Antrag hin sind als freiwillige Mitglieder diejenigen aufzunehmen und in eine entsprechenden Liste einzutragen, die
Ingenieure ohne die geforderte praktische Berufstätigkeit und Studierende eines Ingenieurstudiums können als nichtstimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden.
Führungszeugnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Ingenieurkammer Hessen
Adresse:
Ingenieurkammer Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 97457-0
Fax: +49 611 97457-29
E-Mail:
info@ingkh.de
Webseite:
https://www.ingkh.de
Mo: - Do: 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr
Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten
Weitere Formulare: