Wenn Sie Arbeiten zur Herstellung, Änderung, Instandsetzung und Wartung an Elektro-, Gas- und Wasserversorgungsanlagen ausführen wollen, müssen Sie sich in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Versorgungsunternehmens eintragen lassen.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann befristet werden. Über die Eintragung wird Ihnen ein Ausweis ausgestellt.
Der Eintragung in ein Installateurverzeichnis liegt bei Gas und Wasser immer der Abschluss eines Installateurvertrages und bei Strom der Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis zu Grunde. Dies geschieht in der Regel immer bei dem Netzbetreiber am Firmensitz des stehenden Gewerbes.
An das jeweilige örtliche Versorgungsunternehmen bzw. den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber.
Handwerksrolle; Eintragung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gewerbeanmeldung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Mit der Antragstellung sind einzureichen:
In der Regel fallen keine Gebühren an. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Versorgungsunternehmen/Netzbetreiber nach
Ggf. örtliche Wasserversorgungssatzung
Der Antrag zum Abschluss eines Installateurvertrages (Gas und Wasser) bzw. zum Eintrag in das Installateurverzeichnis (Elektro) ist beim örtlichen Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber erhältlich.
Soll ein Arbeitnehmer in das Installateurverzeichnis eingetragen werden und für das Unternehmen die Aufgabe der verantwortlichen Fachkraft wahrnehmen, so ist für diesen noch zusätzlich der Arbeitsvertrag vorzulegen. Außerdem ist der Arbeitnehmer in die Handwerksrolle einzutragen.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
11.03.2014