Der Betrieb unter Instrumentenflugregeln (IFR) in einem Flugzeug, Hubschrauber, Luftschiff oder einem Luftfahrzeug mit vertikaler Start- und Landefähigkeit ist nur Inhabern der Pilotenlizenzen PPL, CPL, MPL und ATPL mit einer der Luftfahrzeugkategorie angemessenen Instrumentenflugberechtigung (IR) erlaubt.
Fachliche Voraussetzungen nach Teil-FCL.615 und Teil-FCL.620 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 für den Erwerb sind:
Eine Instrumentenflugberechtigung ist ein Jahr gültig. Sie muss 3 Monate vor Ablaufdatum der Berechtigung verlängert werden, ansonsten ist diese zu erneuern.
Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes.
LBA-Formulare
(Luftfahrtbundesamt)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung