Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.
Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
Es fallen keine Kosten an.
Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG_RL)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 32.1 Soziale Dienste
Karl-Kellner-Ring 51
35578 Wetzlar
Europaplatz 1
PLZ: 35683
Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683
Tel.: 06441 407-1501
(Verwaltungsstandort Wetzlar)
Tel.: 02771 407-6000
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Donnerstag
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Postfach 11 07 60
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