Trotz des hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und der damit verbundenen Auflagen ist in Deutschland ein Unfall mit Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung nie mit 100 Prozentiger Sicherheit auszuschließen. Dies gilt auch für kerntechnische Anlagen in den europäischen Nachbarstaaten. Deshalb werden in allen Staaten Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen.
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um - bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit den Betreibern - den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Bei den Katastrophenschutzmaßnahmen, handelt es sich um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:
Bei den grundlegenden Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge handelt es sich um längerfristige Maßnahmen wie:
Die Bundesländer sind für den Bereich des Katastrophenschutzes mit den entsprechenden Katastrophenschutzmaßnahmen und der Bund vorwiegend für den Strahlenschutzvorsorgebereich sowie die dazugehörigen Maßnahmen zuständig, die von den Umweltministerien der Länder umgesetzt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt als untere Katastrophenschutzbehörde.
Für jedes Einzugsgebiet wurde ein entsprechender Katastrophenschutzplan von den unteren Katastrophenschutzbehörden entwickelt.
Für das KKW Biblis existiert eine mit den zuständigen Behörden der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz abgestimmte und vom Betreiber finanzierte Broschüre „Notfallschutz für die Umgebung des Kernkraftwerks Biblis“, diese steht auf der Internetseite des Betreibers zum Download bereit.
Kernkraftwerk Biblis
(RWE Power AG)
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 22 Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Franz-Schubert-Straße 4
35578 Wetzlar
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-2803
Fax: 06441 407-2902
E-Mail:
gefahrenabwehr@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
https://www.lahn-dill-kreis.de
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