In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem für das Kind geeigneten Kindersitz im Auto gesichert werden. Diese Pflicht gilt in Autos auf allen Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind.
Grundsätzlich dürfen Kinder nur in genehmigten Kindersitzen mitgenommen werden. Derzeit sind drei UN-Regelungen für Kindersitze zugelassen:
Eine entsprechende Kennzeichnung muss am Kindersitz angebracht sein.
Transportieren Sie Kinder ohne die erforderlichen Kindersitze drohen Bußgelder und gegebenenfalls sogar ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.
Ausnahmen beim Transport von Kindern:
Wenn Sie Kinder im Auto mitnehmen möchten, müssen Sie geeignete Kindersitze verwenden.
keine
keine
keine
keine
keine
keine
Formular: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen