Verlieren Sie ohne eigenes Verschulden Ihre Arbeit im Bergbau, beispielsweise durch Betriebseinschränkung, kann die Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) Sie finanziell unterstützen.
Die KAL hilft älteren Bergleuten, die von der schwierigen Arbeitsmarktsituation betroffen sind, bis zum Beginn der Altersrente. Die KAL erhalten Sie bis zum Wechsel in eine andere Rente und maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die Höhe Ihrer KAL wird genauso berechnet wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es gibt allerdings folgende Besonderheiten:
Ihre Rentenhöhe bei der KAL ergibt sich also nur aus dem Anteil, der auf Ihre Ansprüche aus der knappschaftlichen Rentenversicherung entfällt.
Als KAL-Empfänger ist es für Sie vorteilhaft, wenn Sie Ihre Altersrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten. Im Gegensatz zur KAL werden dann auch
Die Zeit, in der Sie KAL erhalten, wird als Anrechnungszeit in der Rente berücksichtigt. Sie erhalten dadurch mehr Rente. Folgende Altersrenten sind nach einer KAL möglich:
Welche Altersrente im Anschluss an die KAL für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, welche Anspruchsvoraussetzungen Sie erfüllen. Hierzu berät Sie die Knappschaft-Bahn-See.
Wenn Sie die KAL erhalten,
Wenn Sie eine erneute Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb aufnehmen, können Sie keine KAL mehr erhalten. Das gilt unabhängig davon, wie viel Sie verdienen.
Wenn Sie Ihre Arbeit im Bergbau verloren haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) erhalten.
Die Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen.
Schriftlicher Rentenantrag:
Rentenantrag per Online-Verfahren:
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
Den Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Knappschaft-Bahn-See ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Knappschaft-Bahn-See ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Ansprechpartner vor Ort finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.
Telefon: 0800 1000-4800 (gebührenfrei)
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14 – 28
44789 Bochum
E-Mail: zentrale@kbs.de
Telefon: 0234 3040
Entweder haben Sie:
oder Sie haben:
Außerdem müssen Sie unverschuldet gekündigt worden sein, zum Beispiel wegen
Ausnahme: Sie können auch freiwillig aus dem knappschaftlichen Betrieb ausscheiden, wenn Sie
Wenn Sie Anpassungsgeld bezogen haben, zählen diese Zeiten zur Versicherungszeit dazu. Sie müssen dafür vor dem Bezug des Anpassungsgelds zuletzt eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt haben.
keine
Wenn Sie den Rentenantrag rechtzeitig gestellt haben, erhalten Sie Ihre KAL frühestens am ersten Tag des Monats, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie den Rentenantrag später als 3 Monate nach Ablauf des Monats stellen, in dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre KAL ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung.
etwa 3 Monate
Es empfiehlt sich, den Rentenantrag etwa 3 Monate vor dem gewünschten Beginn der KAL zu stellen.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)