Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht.
Anmeldung
HINWEIS:
Errichten Sie Zweigniederlassungen, müssen Sie diese ebenfalls unter Angabe der Zweigniederlassung und einer inländischen Geschäftsanschrift zur Eintragung anmelden. Die Eintragung der Zweigniederlassung erfolgt beim Amtsgericht der Hauptniederlassung.
Änderungen
Maßgebliche Änderungen Ihrer Kommanditgesellschaft, wie beispielsweise die Änderung der Rechtsform oder des Firmensitzes, sollten Sie unverzüglich dem Amtsgericht mitteilen. Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Für die Anmeldung:
Für die Eintragung:
Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte
Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden
konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.
Es muss ein Gesellschaftsvertrag unter den Gesellschaftern vorliegen, allerdings ist dieser nicht beim Registergericht einzureichen. Hier genügt alleine die Anmeldung, es finden die Vorschriften der OHG Anwendung (§§ 161 HGB).
Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten:
HINWEIS:
Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.
Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand
Hessisches Ministerium der Justiz
Adresse:
Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Interne Nummer: 252
Webseite:
Herborn.de
Adresse:
Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 32-0
Adresse:
Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis
Webseite:
Orts- und Gerichtsverzeichnis