Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegeleistungen.
Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, dass nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.
Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.
Bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Versicherungsausfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegegeld, stellt eine Pflegekraft, gewährt Heimpflege und erbringt zusätzliche Leistungen.
Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Wenden Sie sich an Ihre Unfallversicherung.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Keine
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.