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Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Verpflegung und Beförderung teilzunehmen. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen für die folgenden Bereiche möglich:
Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an Ausflügen und ein oder mehrtägigen Fahrten von Schulen, Kindertagesstätten oder Kindertagespflegeeinrichtungen. Klassenfahrten müssen dabei im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfinden. Die Kostenübernahme erfolgt durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen.
Förderung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie z.B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportbekleidung und Schulranzen. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich zwischen dem 1. Schulhalbjahr und dem 2. Schulhalbjahr und wird jährlich angepasst. Wenn Sie Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen, sind Sie automatisch für die Förderung berechtigt.
Die Auszahlung erfolgt automatisiert im Rahmen dieser Leistungen und Sie müssen hierfür keinen separaten Antrag stellen. Nur wenn Sie die Förderung für den persönlichen Schulbedarf nicht automatisch erhalten, müssen Sie diese beantragen. Dies kann zum Beispiel bei Kindern unter 7 Jahren oder über 15 Jahren sein, da hier eine Schulbescheinigung notwendig sein kann.
Wenn Sie auf Schülerbeförderung angewiesen sind, können Sie die tatsächlichen Kosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs erstattet bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beförderung oder die Kosten nicht durch Dritte, wie bspw. den Schulträger, übernommen werden. Auf Landesebene oder kommunal ist geregelt, welche Distanz zwischen dem Wohnort oder der Schule bzw. Einrichtung maßgeblich und daher nicht förderfähig ist, da diese nicht durch öffentliche Verkehrsmittel zurückgelegt werden muss. Je nach Schulform kann es Unterschiede bei der maßgeblichen Entfernung geben (z. B. Unterschiede zwischen Grundschülerinnen und -schülern zu Schülerinnen und Schülern einer weiterführenden Schule).
Lernförderung zur Ergänzung zum Schulunterricht, um die Lernziele zu erreichen. Voraussetzung ist, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote oder sonstige Förderungen, wie z.B. durch das Jugendamt, bestehen. Die Kostenübernahme erfolgt durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen.
Wird die Mittagsverpflegung durch die Kita oder die Schule angeboten und gemeinschaftlich eingenommen, können die Kosten durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen übernommen werden. Die Mittagsverpflegung innerhalb der Schule muss in schulischer Verantwortung liegen.
Eine monatliche Förderung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Sie können eine Förderung von derzeit pauschal 15 EUR monatlich für tatsächliche Aufwendungen erhalten, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die monatliche Förderung kann für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Mitgliedsbeiträge), Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht), angeleitete kulturelle Aktivitäten (z.B. museumspädagogische Angebote) sowie die Teilnahme an außerschulischen Freizeiten (z.B. eine Ferienfreizeit in den Schulferien oder Babyschwimmen)erfolgen. Die außerschulischen Freizeiten müssen durch einen Träger organisiert und angeleitet sein. Im Einzelfall kann es die Möglichkeit geben, die Förderung innerhalb des Bewilligungszeitraums anzusparen. Der angesparte Betrag kann beispielsweise für eine Ferienfreizeit oder für Ausrüstungsgegenstände eingesetzt werden. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer zuständigen Stelle beraten. Die Kostenübernahme erfolgt durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung und Beförderung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Sozialhilfe erbracht.
Grundvoraussetzungen:
Ausflüge sowie ein- und mehrtägige Fahrten von Schulen und KiTas:
Persönlicher Schulbedarf:
Schülerbeförderung:
Lernförderung:
Mittagsverpflegung:
Wenn Sie SGB XII-Leistungen beziehen (Sozialhilfe wie z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), müssen Sie einen Antrag stellen, wenn Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) bekommen wollen. Sie erhalten dann zum Beispiel Sach- und Dienstleistungen (Gutscheine), Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen sowie Geldleistungen.
Die Geltungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsbescheid.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Beachten Sie das nach dem Ablauf des sechsten Monats nach der Antragstellung grundsätzlich eine Untätigkeitsklage zulässig wird. Auf die Bearbeitung von Widersprüchen bezogen beläuft sich diese Frist auf drei Monate.
Widerspruch, Anfechtungsklage
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 41.5 Schuldnerberatung
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Fax: 06441 407-1051
Tel.: 06441 407-1401
E-Mail:
schuldnerberatung-dillenburg@lahn-dill-kreis.de
E-Mail:
schuldnerberatung-wetzlar@lahn-dill-kreeis.de
Webseite:
Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite:
Digitaler Briefkasten
Webseite:
Online-Angebote
Montag - Mittwoch
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Donnerstag
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