Hessische Beschäftigte können ihren Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungen zur politischen Bildung und beruflichen Weiterbildung geltend machen.
Schulungen zur politischen Bildung sollen Beschäftigte in die Lage versetzen ihren Standort in Betrieb und Gesellschaft sowie gesellschaftlichen Zusammenhänge zu erkennen und verfolgen das Ziel, das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Betrieb zu fördern.
Schulungen zur beruflichen Weiterbildung sollen Beschäftigten ermöglichen ihre berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern, und ihnen zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen.
Das Land Hessen erstattet Arbeitgebern mit 20 oder weniger ständig Beschäftigten für die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung für den Zeitraum der Freistellung die Hälfte des in tatsächlicher Höhe fortgezahlten Arbeitsentgeltes (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie z.B. Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien etc.).
Das Land Hessen erstattet Kleinst- und Kleinbetrieben (20 oder weniger Personen) einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Freistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung.
Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.
Regierungspräsidium Kassel
Das Land Hessen erstattet Arbeitgebern mit 20 oder weniger ständig Beschäftigten für die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung für den Zeitraum der Freistellung die Hälfte des in tatsächlicher Höhe fortgezahlten Arbeitsentgeltes (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).
Bei der Feststellung der Zahl der ständig beschäftigten Personen sind teilzeitbeschäftigte Personen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Keine Erstattung wird für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmungen, deren Grund- oder Stammkapital unmittelbar aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird gezahlt.
Innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Adresse:
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Tel.: 0561 106-0
E-Mail:
soziales@rpks.hessen.de
Webseite:
https://www.rp-kassel.hessen.de/soziales
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