Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen brauchen zum Schleppen anderer Luftfahrzeuge (z. B. Segelflugzeuge) oder anderer Gegenstände eine Schleppberechtigung. Die Berechtigung wird unter Angabe der Art der Aufnahme und der Art des Schleppgegenstandes in den betreffenden Luftfahrerschein eingetragen.
An das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
(Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).
Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Schleppberechtigung für andere Luftfahrzeuge oder für andere Gegenstände ohne Fangschlepp sind:
Wenn Sie andere Gegenstände schleppen wollen, gelten folgende fachliche Voraussetzungen:
Die Rechte der eingetragenen Schleppberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens zehn Schleppflüge innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat.
Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Adresse:
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Tel.: 0561 106-0
E-Mail:
luftverkehr@rpks.hessen.de
E-Mail:
verkehrswesen@rpks.hessen.de
Webseite:
https://www.rp-kassel.hessen.de/wirtschaft-und-planung/verkehr
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