Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Bewegungen, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.
Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Dafür müssen Sie die Marke anmelden. Markenschutz kann aber auch entstehen, wenn ein Zeichen im Geschäftsverkehr intensiv genutzt wird oder allgemein bekannt ist. Vom Schutz ausgeschlossen sind aber Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, oder solche, die die betreffenden Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben (zum Beispiel das Wort "Äpfel" für die Ware "Obst").
Neben der klassischen Individualmarke gibt es zwei besondere Markenkategorien: Die Kollektiv- und die Gewährleistungsmarke.
Die jeweiligen Benutzungsbedingungen werden in einer Kollektiv- beziehungsweise Gewährleistungsmarkensatzung niedergelegt.
Als Kollektiv- und Gewährleistungsmarken können sämtliche oben genannten Markenformen angemeldet werden. Wenn Sie eine Marke eintragen lassen, erwerben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Sie können diese Marke jederzeit verkaufen, veräußern oder ein Nutzungsrecht, eine sogenannte Markenlizenz, an Ihrer Marke einräumen.
Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie wird aber aus dem Register gelöscht, wenn Sie die Verlängerungsgebühr nicht mehr zahlen, die nach jeweils 10 Jahren fällig wird.
Wenn Sie ein Schutzrecht anmelden wollen, können Sie das selbst tun. Sie können sich aber auch von einer Patent- oder Rechtsanwältin beziehungsweise einem Patent- oder Rechtsanwalt helfen lassen. Wohnen Sie außerhalb Deutschlands und haben weder Sitz noch Niederlassung hier, müssen Sie sich von einer in Deutschland zugelassenen Rechts- oder Patentanwältin beziehungsweise einem Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen.
Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke schützen lassen.
Die Eintragung einer Marke können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen. Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten:
Wenn Sie die Eintragung elektronisch beantragen möchten:
Das DPMA prüft dann, ob Ihre Marke eingetragen werden kann.
Elektronische Anmeldung für bis zu 3 Klassen
Anmeldung in Papierform für bis zu 3 Klassen
für jede weitere Klasse (Klassengebühr)
Antrag auf beschleunigte Prüfung
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke
Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen
Verlängerungsgebühr Kollektiv- und Gewährleistungsmarke
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)
Widerspruchsverfahren, Grundbetrag für ein Widerspruchszeichen
Widerspruchsverfahren, Gebühr für jedes weitere Widerspruchszeichen
Bei Antrag auf beschleunigte Prüfung: Anmeldung wird vorrangig berücksichtigt, gegebenenfalls Eintragung nach wenigen Werktagen, grundsätzlich spätestens jedoch 6 Monate nach der Anmeldung
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Das DPMA überprüft Ihre Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Es prüft jedoch nicht, ob Ihre Marke Schutzrechte Dritter verletzt und in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Sie sollten deshalb vor der Markenanmeldung recherchieren, ob die gewünschte Marke Rechte Dritter verletzt. Ansonsten könnte es sein, dass gegen Ihre Marke Widerspruch vor dem DPMA erhoben wird und diese eventuell zu löschen ist. Zudem kann gegen Ihre Marke mit Abmahnung oder mit Klagen vor Zivilgerichten vorgegangen werden.
Merkblatt mit Tipps zur Markenanmeldung auf der Internetseite des DPMA
Hinweise für die zügige Bearbeitung Ihrer Markenanmeldung auf der Internetseite des DPMA
Informationsbroschüre zum Markenschutz auf der Internetseite des DPMA
Informationen zum Einreichen einer Markendarstellung auf der Internetseite des DPMA
Informationen zu den Anmelderangaben auf der Internetseite des DPMA
Kostenmerkblatt auf der Internetseite des DPMA
Zahlungshinweise für die Markenregistrierung auf der Internetseite des DPMA
Bundesministerium der Justiz
Adresse:
Patentinformationszentrum Darmstadt
Holzhofallee 38
PLZ: 64295
Tel.: +49 6151 16-76500
Fax: +49 6151 16-76507
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Mönchebergstraße 7
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Deutsches Patent- und Markenamt
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(Auskunftsstellen )
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Webseite:
Deutsches Patent- und Markenamt
E-Mail:
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