Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:
Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach bereits vorgedruckten Anträgen / Formularen.
Landeszahnärztekammer Hessen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Webseite:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf