Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Ge-werbeanlagen betreiben möchten, kann im Genehmigungsbescheid behördlich festgelegt werden, dass Sie die Einhaltung von Grenzwerten vom Schadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben oder betreiben möchten, kann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens im Genehmigungsbescheid behördlich festgelegt werden, dass Sie die Einhaltung von Grenzwerten vom Schadstoffausstoß der Anlage regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
Sie müssen die Messungen in der Regel durchführen, wenn Sie Ihre Anlage neu errichtet, in Betrieb genommen oder wesentlich verändert haben.
Einzelheiten zu Art und Umfang der Messungen im Genehmigungsbescheid für Ihre Anlage.
Die angeordneten Messungen müssen Sie durch ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen durchführen lassen.
Die Ergebnisse der Messungen müssen Sie anschließend in einem Messbericht zusammenfassen und diesen an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.
In Hessen sind die Messungen von einer bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen.
Diese finden Sie unter:
Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums.
Zuständig sind die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien.
Ihnen liegt ein Genehmigungsbescheid für eine genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlage vor.
In Hessen fallen Gebühren für die behördliche Messberichtsüberprüfung nach Zeitaufwand an.
Messungen und Messbericht müssen innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Mustermessbericht gemäß Anhang A der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 (Ausgabe November 2018)
ReSyMeSa (Recherchesystem Messstellen und Sachverständige)
Online-Suche nach Messinstituten, die für die erforderliche Messung akkreditiert sind
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat