Das Programm richtet sich vorrangig an erwachsene Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und steht auch Geduldeten offen. So kann der Integrationsprozess bereits vor der endgültigen Asylentscheidung beginnen und die Flüchtlinge bekommen frühzeitig Perspektiven für ihr Leben in Hessen aufgezeigt.
Wichtiger Bestandteil der Kurse ist, neben der Sprachvermittlung, die Weitergabe grundlegender Informationen zur Alltagsbewältigung sowie zu gesellschaftlichen Werten und Strukturen. In den Kursen lernen die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch deren Gebrauch in Alltagssituationen.
Die "Deutsch 4U"-Kurse haben in der Regel einen Umfang von 300 Unterrichtsstunden und können kompetenzorientiert ab dem Sprachniveau A1 oder zur Alphabetisierung angeboten werden.
Die Kurse werden mit 40 Euro pro Unterrichtsstunde (maximal 12.000 Euro pro Kurs) gefördert.
Um Fördergelder erhalten zu können, müssen Anträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte. Diese können erhaltene Mittel an öffentliche, kirchliche und freie Träger weiterbewilligen.
Die Förderanträge sind per Post zu richten an:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 25 - Soziales, Integration und Flüchtlinge
Wilhelminenstr. 1-3
64283 Darmstadt
Interessierte gemeinnützige Träger können sich an den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt oder Sonderstatusstadt wenden. Da nur diese direkt Anträge beim Regierungspräsidium stellen können.
Die Voraussetzungen können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Antragsformular, Kurskonzeption, Kosten- und Finanzierungsplan, Teilnehmerliste.
Keine.
Förderanträge sind rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, vorzulegen.
Im Falle öffentlicher, kirchlicher oder freier Träger sind die Anträge rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beim jeweiligen Landkreis bzw. bei der jeweiligen kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt einzureichen.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Zuwendungen erfolgen im Rahmen der jährlich verfügbaren Fördermittel.
Förderrichtlinien und Formulare
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Privatpersonen können keine Anträge stellen.
Weitere Informationen zu "MitSprache - Deutsch 4U" und auch zu Publikationen finden Sie auf
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
PLZ: 64278
Luisenplatz 2
PLZ: 64283
Tel.: +49 6151 12-5168
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr