Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Auch staatenlose Personen, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können den Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung stellen.
Die Ehe muss nach den Formerfordernissen geschlossen sein, die in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, gelten. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben oder des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Die Nachbeurkundung hat aber Vorteile:
• Sie können sich jederzeit eine Eheurkunde ausstellen lassen (z.B. wenn Ihre ausländische Urkunde verloren geht).
• Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde. Dies erleichtert den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen.
• Sie brauchen in Zukunft keine Übersetzungen und Beglaubigungen Ihrer ausländischen Urkunde mehr.
Sie besitzen zum aktuellen Zeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit, haben im Ausland geheiratet und möchten Ihre Eheschließung in Deutschland beurkunden lassen? Sie können Ihre Eheschließung auch beurkunden lassen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
Bei einer persönlichen Beantragung vor Ort sind folgende Schritte erforderlich:
Eine Nachbeurkundung ist in folgenden Fällen möglich:
Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Senator für Inneres Bremen, Referat 23 Personenstandsrecht