Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Für Personen unter 16 Jahren ist nur antragsberechtigt, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Einen Vordruck für eine Einverständniserklärung steht Ihnen als Formular zur Verfügung. Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Adresse:
Fachdienst - Bürgerbüro
Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
buergerbuero@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr
* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.
Ansprechpartner:
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
Tel.: 02772 708-255
E-Mail:
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)
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Fax: 02772 708-9111
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Adresse:
Servicenummer neuer Personalausweis
Tel.: +49 1801 333333
Mo 07:00 - 18:00 Uhr
Di 07:00 - 18:00 Uhr
Mi 07:00 - 18:00 Uhr
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