Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:
• Alter des Kindes
• Entwicklungsstand Ihres Kindes
• Bindungen Ihres Kindes
• Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht.
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen.
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Hessen erhalten Sie Hier.
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 32.1 Soziale Dienste
Karl-Kellner-Ring 51
35578 Wetzlar
Europaplatz 1
PLZ: 35683
Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683
Tel.: 06441 407-1501
(Verwaltungsstandort Wetzlar)
Tel.: 02771 407-6000
(Verwaltungsstandort Dillenburg)
E-Mail:
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Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite:
Digitaler Briefkasten
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