Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
Wenn Sie ein Privatflugzeug fliegen wollen, müssen Sie eine Privatpilotenlizenz beantragen.
Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.
Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.
Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung
Die anfallenden Kosten können variieren.
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.
Sie können Widerspruch einlegen.
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen