Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Reisekosten.
Die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel und die Nebenstelle Wiesbaden sind zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Reisekosten.
Die Zuständigkeiten für die Hauptstelle in Kassel ergeben sich aus nachfolgender Aufzählung:
Kostentragende Dienststellen aus den Ressorts:
Die Zuständigkeiten für die Nebenstelle in Wiesbaden ergeben sich aus nachfolgender Aufzählung:
Kostentragende Dienststellen aus den Ressorts:
Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle.
Auf der Internetseite der HBS Kassel und Wiesbaden erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Reisekosten.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Adresse:
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle
Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel, documenta-Stadt
Postfach 10 41 29
34041 Kassel, documenta-Stadt
Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Postfach 15 67
Außenstelle Wiesbaden -
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: 0561 106-0
E-Mail:
abteilung-6@rpks.hessen.de
Webseite:
https://www.rp-kassel.hessen.de
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
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