In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen in einem Express-Verfahren bei der Passbehörde beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können auch im Express-Verfahren beantragt werden.
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.
Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort in der Passbehörde stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin / Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin) der Wohnortgemeinde.
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
Gültigkeitsdauer:
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, wenn der Antrag am ersten dieser Werktage bis 10:00 Uhr beim Passproduzenten eingeht (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten).
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Reisepass“ erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Für minderjährige Personen ist nur antragsberechtigt, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Einen Vordruck für eine Einverständniserklärung steht Ihnen als Formular zur Verfügung. Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Seit dem 01.01.2024 kostet der Reiseepass für über 24-Jährige 70,00 €.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Expressanträge von Reisepässen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr, an die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag (in einem Bundesland), wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.
Adresse:
Fachdienst - Bürgerbüro
Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
buergerbuero@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr
* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.
Ansprechpartner:
Tel.: 02772 708-255
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
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Webseite:
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Tel.: 02772 708-257
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(Sammelfax
)
E-Mail:
k.nickel@herborn.de
Tel.: 02772 708-430
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
a.rademacher@herborn.de
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Fax: 02772 708-9111
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