Mit der Etikettierung von Rindfleisch wurde ein System der Herkunftsbestimmung für Rindfleisch geschaffen, das zusätzlich zu den jetzt allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts auf Rückverfolgbarkeit und der Lebensmittelkennzeichnung gilt. Die Herkunft von Rindfleisch wird transparent gemacht und ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit hergestellt. Rindfleisch kann von der Bedientheke über alle Vermarktungs- und Erzeugungsstufen bis zu einer Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden.
Marktteilnehmer und Organisationen, die Rindfleisch in der Europäischen Gemeinschaft vermarkten, müssen dieses mit den nachfolgend genannten obligatorischen Angaben versehen und können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich weitere freiwillige Angaben machen. Damit wird gewährleistet, dass zwischen dem Einzeltier oder einer Gruppe von Tieren und den Schlachtkörpern oder Fleischstücken eine Verbindung hergestellt werden kann.
Das Rindfleischetikett muss folgende obligatorische Angaben enthalten:
Bei Rinderhackfleisch muss das Etikett folgende Angaben enthalten:
Zusätzlich möglich sind weitere freiwillige Angaben, die über spezielle Etikettierungssysteme abgesichert werden müssen, z.B. über Kategorie (Jungbulle, Färse, Ochse ...), Fütterungs- oder Haltungsbedingungen, Rasse, Qualitätseigenschaften. Für die Genehmigung eines Etikettierungssystems ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.
Das Etikett muss am Fleisch oder an der Verpackung angebracht werden. Bei nicht vorverpackten Erzeugnissen müssen für den Verbraucher am Ort des Verkaufs schriftliche und deutlich sichtbare geeignete Angaben gemacht werden.
Die Zuständigkeit zur Überwachung der Rindfleischetikettierung liegt sowohl bei der obligatorischen, als auch bei der freiwilligen Etikettierung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Umfassende Informationen erhalten Sie auch im Leitfaden Rindfleischetikettierung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Rindfleischetikettierung
(Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE- )
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz