Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es
Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice HR
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 01806 999 555 55*
Fax: 01806 999 555 05*
* (20 Ct. pro Anruf aus dem deutschen Festnetz sowie aus deutschen Mobilfunknetzen)
Hinweise:
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie unter dem Gesichtspunkt eines besonderen Härtefalls beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten.
Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner. Die Befreiung erstreckt sich ebenfalls auf in der Wohnung lebende Kinder des Antragstellers, des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie auf diejenigen Wohnungsinhaber, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung berücksichtigt worden sind. (Neuregelung im 19. RÄStV)
Die Voraussetzungen für die Befreiung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers in Kopie nachzuweisen; auf Verlangen ist die Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder der Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei taubblinden Menschen und Empfängern von Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches genügt eine ärztliche Bescheinigung.
Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.
Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
Antragsverfahren und Prüfung: keine
Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Monat der Stellung des Antrags auf Rundfunkbeitragsbefreiung. Sie sollten den Befreiungsantrag daher zeitnah mit dem ergangenen Bewilligungsbescheid einreichen. (Neuregelung im 19. RÄStV)
Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
(Allgemeine Informationen und Auflistung der Erforderlichen Nachweise)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 01.01.2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Der Befreiungsantrag von ARD ZDF und Deutschlandradio und eine Kopie Ihres Leistungsbescheides senden Sie bitte an ARD ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.
Adresse:
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.