Wird einer Person ein Schaden zugefügt, beispielsweise durch einen herabstürzenden Ast oder beim Ausrutschen auf einer nicht gestreuten Straße, kann es sein, dass der Schaden von der Kommune übernommen wird.
Schäden, die durch Kommunen verursacht werden, können von diesen übernommen werden.
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Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
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Montag und Dienstag:
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Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
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Montag:
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Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
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Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
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