Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Bank einfacher geklärt werden können, haben die privaten Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingerichtet. Unabhängige Ombudsleute helfen Ihnen dabei, Differenzen schnell und unbürokratisch zu bereinigen.
TIPP: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits in direktem Kontakt mit der betroffenen Bank lösen. Es ist daher immer ratsam, sie um Klärung zu bitten, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihren Anspruch im gerichtlichen Verfahren geltend machen.
HINWEIS: Firmen und Selbstständige können das Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten beantragen, die in den Anwendungsbereich der Vorschriften über Zahlungsdienste nach § 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fallen.
Ausnahmen
In folgenden Fällen ist eine Schlichtung durch die Beschwerdestelle nicht möglich:
Liste der angeschlossenen Banken
(Bundesverband deutscher Banken)
Zulässigkeit prüfen
Schlichtungsantrag stellen
Eine Übersicht und Erläuterungen zum Ablauf des gesamten Verfahrens von der Antragstellung bis zum möglichen Schlichtungsvorschlag erhalten Sie ebenfalls im Internetauftritt des Bundesverbandes deutscher Banken.
Beschwerde-Check
(Bundesverband deutscher Banken)
Schlichtungsantrag
(Bundesverband deutscher Banken)
Gegebenenfalls fordert die Beschwerdestelle von Ihnen weitere Unterlagen an.
Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Es fallen lediglich Kosten für Porto und gegebenenfalls für Kopien an.
Ombudsmann-Verfahrensordnung
(Bundesverband deutscher Banken)
Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes Deutscher Banken