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Schuldnerberatung wahrnehmen

Leistungsbeschreibung

Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. 
Diese finanziellen Notlagen können 

  • bereits existierende Schulden sein, aber auch 
  • drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.

Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,

  • finanzielle, 
  • psychosoziale und 
  • juristische Beratung zu erhalten. 

Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.

  • Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen  Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
  • Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan. 

Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen. 
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei 

  • rechtliche Fragen 
  • Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern 
  • Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens 
  • Beantragung von Privatinsolvenz.

Teaser

Sie haben finanzielle Schwierigkeiten oder Ihnen droht eine Überschuldung? Dann kann Ihnen eine Schuldnerberatung helfen.

Verfahrensablauf

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.

  • Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
  • Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.

Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.

  • Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
  • Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.

Zuständige Stelle

anerkannte Schuldnerberatungsstellen in Hessen (kommunale Beratungsstellen, private und gemeinnützige Organisationen) und Jobcenter

Voraussetzungen

  • Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
    • Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
  • Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
    • Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
    • erhalten Bürgergeld und
    • beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
    • Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.

Herausgebende Stelle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)

Fachlich freigegeben am

23.10.2024
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 41.5 Schuldnerberatung

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Fax: 06441 407-1051
Tel.: 06441 407-1401

E-Mail: schuldnerberatung-dillenburg@lahn-dill-kreis.de
E-Mail: schuldnerberatung-wetzlar@lahn-dill-kreeis.de
Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite: Digitaler Briefkasten
Webseite: Online-Angebote

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr