Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Keine
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Behinderungsgerechtes Gestalten von Arbeitsplätzen
Faltblatt 3 Behindertengerechte Arbeitsplätze
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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Tel.: 0611 156-212
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