Das Integrationsamt kann schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gewähren. Dies sind in erster Linie Zinszuschüsse für ein auf dem allgemeinen Kapitalmarkt aufgenommenes Darlehen.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Keine
Antragstellung vor Abschluss des Darlehensvertrages
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt gründen".
Themenseite "Unterstützt gründen"
(Integrationsamt LWV Hessen)
Faltblatt 10 "Die selbstständige berufliche Existenz"
(LWV Hessen)
Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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Fax: +49 611 156-349
E-Mail:
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Fax: 0611 156-371
Tel.: 0611 156-212
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