Damit Sie die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen können, müssen Sie dafür einen Zulassungsantrag stellen.
Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung bestanden haben. Oder Sie besitzen eine Gleichwertigkeitsfeststellung bei ausländischen Abschlüssen oder für Abschlüsse aus vergleichbaren Berufsausbildungen.
Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, ob Sie
Sie können den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung entweder schriftlich oder elektronisch stellen.
Die Meisterprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen. In den Prüfungsteilen werden folgende Kenntnisse geprüft:
Nach bestandener Prüfung dürfen Sie den Meistertitel führen und erhalten ein Zeugnis darüber. Mit Erlangung des Meistertitels dürfen Sie ebenfalls den Titel Bachelor Professional führen.
Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils dürfen Sie diesen bis zu 3-mal wiederholen.
Wenn Sie in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe eine Meisterprüfung ablegen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.
Wenn Sie die Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ablegen möchten, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle informieren und sich entsprechend auf die Prüfung vorbereiten. Die zuständige Stelle ist in der Regel die zuständige Handwerkskammer.
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
• die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
• die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nicht handwerklichen Gewerbeberufen,
• die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
• die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
• die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
• die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Sie werden zur Meisterprüfung zugelassen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Durch die Durchführung der Meisterprüfung entstehen Gebühren sowie eventuell weitere Kosten. Kammerabhängig können diese gegebenenfalls von der zuständigen Kammer getragen werden. Für die Zulassung zum Meisterprüfungsverfahren können je nach zuständiger Kammer ebenfalls Kosten entstehen. Informationen zu den Kosten können Sie bei Ihrer zuständigen Kammer in Erfahrung bringen.
Sie müssen gegebenenfalls Fristen beachten. Die Fristen richten sich nach der jeweiligen regional zuständigen Stelle.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der jeweiligen regional zuständigen Stelle.
Verbund beteiligter Kammern am FITKO Projekt „Berufliche Bildung – Zusammenarbeitsstrukturen in Kammern“ des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales (MID) Sachsen-Anhalt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Wohnen, Verkehr und ländlichen Raum