Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.
Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Hessisches Kultusministerium
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Tel.: 06441 407-1365
E-Mail:
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Webseite:
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Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Adresse:
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Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: 0611 368-0
Fax: 0611 368-2099
E-Mail:
poststelle@kultus.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen