Bevor die Künstlersozialkasse (KSK) Ihre Versicherungspflicht feststellen kann, prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind Sie Künstlerin oder Künstler, wenn Sie
Als Publizistin oder Publizist gelten Sie, wenn Sie
Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, umfasst Ihre Versicherungspflicht die allgemeine Renten- und gesetzliche Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung. Sie müssen dafür monatlich Beiträge an die Künstlersozialkasse zahlen.
Berechnungsgrundlagen für die Beiträge sind
Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person, die gesetzlich pflichtversichert ist, zahlen Sie ungefähr die Hälfte des Gesamtbeitrages an die Künstlersozialkasse.
Die andere Hälfte des Beitrags zahlt die Künstlersozialkasse für Sie.
Ihnen stehen die gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu wie angestellten Personen. Das umfasst auch einen Anspruch auf Krankengeldzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz sieht verschiedene Ausnahmen von der Versicherungspflicht vor. Zudem gibt es unter bestimmen Voraussetzungen auch Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie von der Künstlersozialkasse.
Als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich pflichtversichert sein.
Sie müssen sich schriftlich oder mündlich bei der Künstlersozialkasse melden:
Als selbstständige Künstler und Publizisten werden Sie grundsätzlich versichert, wenn Sie
Sobald Sie als selbstständiger Künstler oder Publizist die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllen, müssen Sie den Antrag stellen.
Abhängig vom Ermittlungsaufwand: 3 bis 6 Monate
Künstlersozialkasse
Adresse:
Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Fax: +49 44 21 75 43-711
(Verwerter)
Tel.: +49 180 3 57 51 00
(Service-Center: Die Gebühren betragen 0,09 € pro Minute aus dem Dt. Festnetz und max. 0,42 € pro Minute aus dem Mobilfunknetz (Angaben ohne Gewähr; Preise von Serviceprovidern und Pre-Paid-Tarife können abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Telekommunikationsanbieter))
Tel.: +49 44 21 97 34 05 15 00
(Es kann unter dieser Telefonnummer zu längeren Wartezeiten kommen.)
Fax: +49 44 21 75 43-586
(Versicherte)
E-Mail:
auskunft@kuenstlersozialkasse.de
Webseite:
Die Künstlersozialversicherung