Es können Sportverbände institutionell gefördert werden sowie Sportverbänden/-kreisen und -vereinen für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für den Behindertensport gewährt werden. Dies erfolgt mittels einer Anschubfinanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Einreichen eines formlosen Antrags an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten, die geplanten Formen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel). Der Antrag wird durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einer sportfachlichen Prüfung unterzogen.
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege,
Abteilung Sport
Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Behindertensports in Hessen nachhaltig verbessert wird.
Zeitnah.
Art. 62a Hessische Verfassung
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Stelle erhoben werden.
Behindertensport & Inklusion
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 32190
E-Mail:
poststelle@hmfg.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege