Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
Sie können Fördermittel für die Kinder beantragen, die sprachliche Defizite zeigen.
Sie müssen den Onlineantrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme jährlich stellen. Die Bearbeitung des Förderantrags erfolgt anschließend durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Bewilligungsbescheid wird dann an Sie übersandt.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Regierungspräsidium Darmstadt
Es fallen keine Kosten an.
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist
vor Beginn der Maßnahme
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
PLZ: 64278
Luisenplatz 2
PLZ: 64283
Tel.: +49 6151 12-5168
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr