Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Persönliche Beantragung:
Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
keine
Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:
wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde.
Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.
Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:
Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.
Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck).
Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fällige Gebühr auf eines der nachstehend aufgeführten Konten:
Sparkasse Dillenburg |
IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47 BIC HELADEF1DIL |
VR Bank Lahn-Dill eG |
IBAN: DE05 5176 2434 0061 0130 08 BIC: GENODE51BIK |
Sobald die fällige Gebühr eingegangen ist, wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt.
+++NEU+++
Außerdem besteht die Möglichkeit Urkunden digital unter folgenden Link bestellen:
https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB3.FD4&mode=cc&cc_key=Sterbeurkunde
Die Zahlung erfolgt über onlinegestützte Bezahlsysteme wie paypal, paydirekt oder Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Bei persönlicher Vorsprache ca. 5 bis 10 Minuten.
Bei digitalen Anforderungen 2-3 Tage.
Bei schriftlichen Anforderungen (per Fax oder E-Mail) werden die Urkunden erst nach Eingang der fälligen Gebühr versendet.
Adresse:
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-272
Fax: 02772 708-9272
Webseite:
https://www.herborn.de
Fax: 02772 708-9241
Tel.: 02772 708-241
E-Mail:
d.thielmann@herborn.de
Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
Webseite:
https://www.herborn.de