Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.
Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt per Onlineverfahren der Steuerverwaltung übermitteln, beispielsweise über die kostenlose Onlineplattform „Mein ELSTER“ (www.elster.de).
Nach einer entsprechenden Prüfung der Angaben wird Ihnen eine Steuernummer erteilt, die u.a. Voraussetzung für die Rechnungslegung ist.
Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens zudem unter anderem fest,
Im Ergebnis bilden Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.
Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit ist seit dem 1.1.2021 online vorzunehmen.
Steuerliche Anmeldung online vornehmen:
Hinweis: Für Vereine steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung. In diesen Fällen ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf Papier bei Ihrem Finanzamt einzureichen:
Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Dieses können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.
Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Dieses können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.
Sie nehmen eine
oder Sie gründen eine
oder
keine
Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.
Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hessisches Ministerium der Finanzen