Bei einer Stiefkindadoptionen wird das leibliche Kind der Partnerin oder des Partners adoptiert. Durch die Adoption wird Ihr Stiefkind aus rechtlicher Sicht zu Ihrem Kind. Sie tragen dann für das Kind genauso Verantwortung wie für ein leibliches Kind.
Eine Adoption kann sinnvoll sein, wenn z.B.
Um das Wohl dieser Kinder zu garantieren, werden auch in diesen Fällen die Voraussetzungen und die Eignung des annehmenden Elternteils geprüft.
Alle beteiligten Personen müssen sich von einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. In den Gesprächen wird es darum gehen, ob die Adoption für das Kind kindeswohldienlich und erforderlich ist. Bei Stiefkindadoptionen wird insbesondere geprüft, ob ein Kind wirklich adoptionsbedürftig ist und ob es nach Ausspruch der Adoption in ei-nem familiären Umfeld aufwachsen kann, welches von Kontinuität, Verbindlichkeit und der Übernahme wechselseitiger Verantwortung geprägt ist.
Die Bescheinigungen über diese Beratung müssen im Adoptionsverfahren beim Familiengericht vorgelegt werden. Eine Ausnahme von der Beratungspflicht besteht, wenn die Partnerin der leiblichen Mutter die Adoption beantragt und beide bei der Geburt des Kindes bereits miteinander verheiratet waren bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer festen Lebensgemeinschaft leben.
Sie wollen ihr Stiefkind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Wenn Sie ein Kind adoptieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes Ihres Wohnortes oder an eine staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle.
Zuständige Stellen sind die Adoptionsvermittlungsstellen Jugendämter sowie anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger in Hessen
Voraussetzungen sind unter anderem:
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden, erfahren Sie bei der Beratung bei der Adoptionsvermittlungsstelle. In der Regel sind dies:
Sie müssen keine Fristen beachten.
Ein Stiefkind adoptieren können verschiedengeschlechtliche Paare und gleichgeschlechtliche Paare.
Um eine Stiefkindadoption handelt es sich auch, wenn in einer lesbischen Partnerschaft die Partnerin der leiblichen Mutter – etwa nach einer künstlichen Befruchtung oder Samenspende – die rechtliche Elternschaft für das gemeinsame Wunschkind erhalten möchte und dafür die Adoption des Kindes beantragt.
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration