Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.
Hinweis:Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:
Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.
Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.
Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
15.05.2014
Adresse:
25 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-7611
E-Mail:
Veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
https://www.lahn-dill-kreis.de
Webseite:
Digitaler Briefkasten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung