Die Haltung von Landtieren („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
Sie möchten Landtiere („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Es gibt keine Voraussetzungen.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. - Viehverkehrsordnung
Hessische Tierseuchenkasse - Meldepflicht allgemein
Tiergesundheit - Tierseuchenbekämpfung
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz