Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt.
Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.
Hinweis: Wird das Gewerbe von einer Personengesellschaft betrieben, müssen alle Gesellschafter ihre Personalien angeben. Bei einer Kapitalgesellschaft sind die Firma und der Sitz der Kapitalgesellschaft anzugeben sowie die Personalien der Geschäftsführer.
Gebühren werden erhoben nach
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
Weitere Formulare: