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Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist. Veranstaltungen können nur durch in Hessen anerkannte Träger zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Trägeranerkennung erfolgt durch das Hessische Ministeriums für Soziales und Integration.
Eine Veranstaltung ist kein Bildungsurlaub (Negativkatalog) im Sinne des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG), wenn sie
Ebenso werden Kirchentage, Praktika, reine Prüfungen, Kongresse, Konferenzen, Messen, sowie komplette Studiengänge ebenfalls nicht als Bildungsurlaub anerkannt.
Wenn Sie in einen Bildungsurlaub durchführen möchten, müssen Sie sich als Träger anerkennen lassen.
Prüfen Sie die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung vor Antragsstellung. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die notwendigen Unterlagen, insbesondere die drei anerkennungsfähigen Programme bei.
Sollten alle genannten formalen und inhaltlichen Anerkennungsvoraussetzungen von Ihnen erfüllt sein und die erforderlichen Antragsunterlagen vollständig sein, werden die zu beteiligten Gremien angehört. Danach kann eine Trägeranerkennung ausgesprochen werden.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Nach vollständiger Vorlage aller Unterlagen wird nach spätestens drei Monaten eine Anerkennung ausgesprochen. Unvollständige Angaben oder nicht anerkennungsfähige Programme führen zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung durch notwendige Rückfragen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die gesetzlichen Definitionen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung und Ehrenamtsschulungen stellen sich wie folgt dar:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Adresse:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sonnenberger Straße 2 / 2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 3219-0
Fax: +49 611 32719-3700
E-Mail:
poststelle@hsm.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 8:00 - 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.