Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine Typengenehmigung erteilt, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.
Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).
Wenn Sie bauliche Anlagen in derselben Ausführung oder mit einem bestimmten System an mehreren Stellen errichten wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für diesen Typ einer baulichen Anlage erhalten.
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung.
Zuständig ist das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.
Die Höhe der Gebühren richtet sich, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage.
Die Typengenehmigung kann um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. Sie entbindet nicht von der Verpflichtung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 32 - Bauaufsicht, Wohnungswesen und Gewerbe
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
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35338 Gießen, Universitätsstadt
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